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   BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71   

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https://dejure.org/1972,844
BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71 (https://dejure.org/1972,844)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1972 - IV C 9.71 (https://dejure.org/1972,844)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1972 - IV C 9.71 (https://dejure.org/1972,844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der Nutzungsänderung eines Dachraumes - Hühnerhaltung auf einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.1965 - IV C 88.65

    Zulässigkeit einer Hühnerfarm in einem allgemeinen Wohngebiet - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
    Ob sogen. Intensivhühnerhaltungen nach § 34 BBauG auch in Gebieten zulässig sind, die durch den Wohnzweck gekennzeichnet werden, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles (im Anschluß an das Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 88.65 - [Buchholz 406.18, Berlin § 35 BauO Nr. 1]).

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 88.65 - (Buchholz 406.18, Berlin § 35 BauO Nr. 1 S. 1 [3 f.]) hingewiesen.

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
    Ein solcher Widerspruch ist insbesondere dann gegeben, wenn sich durch das hinzutretende Vorhaben die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtern würde (vgl. namentlich Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [32]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
    Zu berücksichtigen ist der Bereich, auf den sich die etwaige Gestattung der Nutzungsänderung auswirken könnte (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344 f.]).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Ein solcher Widerspruch wurde u.a. dann angenommen, wenn sich die gegebene Situation durch erhebliche Geruchsbelästigungen oder sonstige Immissionen mehr als nur geringfügig verschlechterte (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 = BRS 25 Nr. 54 und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    "eine genehmigungsfähige Art der Betriebsführung zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen" (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

    Auch nach § 34 BBauG 1960 war ein Vorhaben, das erhebliche Geruchsbelästigungen hervorrief, unzulässig, wenn es der vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich relevanter Weise widersprach, insbesondere wenn sich durch das hinzutretende Vorhaben die gegebene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtert hätte (BVerwG, Urt. vom 1. Dezember 1972 - IV C 9.71 = BRS 25 Nr. 54; BayVGH, BayVBl. 1977, 51; HessVGH, BRS 25 Nr. 52; OVG Lüneburg, BRS 25 Nr. 53).
  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72

    Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

    Derart allgemeine Bereitschaftserklärungen sind - von allem anderen abgesehen - schon deshalb unerheblich, weil es grundsätzlich "nicht Sache des Beklagten, sondern Sache des Klägers" ist, "eine genehmigungsfähige Art der Betriebsführung zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen" (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - [S. 8]).
  • BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

    Die Baugenehmigungsbehörden sind bei einem unbegründeten Baugesuch nicht verpflichtet, von sich aus Erwägungen darüber anzustellen, ob vielleicht ein anderes - von dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben in dieser oder jener Weise abweichendes, also ihm gegenüber modifiziertes - Vorhaben genehmigungsfähig sein könnte (vgl. dazu etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BVerwG, 01.06.1978 - 4 B 49.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn die Möglichkeit eines solchen "Umschlages" würde nichts an dem Grundsatz ändern, daß es - abgesehen allenfalls von in dieser Beziehung evidenten Konstellationen - im allgemeinen nicht Sache der Behörde, sondern vielmehr Sache des von einer Ordnungsverfügung Betroffenen ist, die erforderliche Initiative zu entwickeln, um den ordnungswidrigen Zustand auf andere Weise als durch den von der Behörde begehrten Abbruch zu beheben (vgl. dazu etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [87 f.]).
  • BVerwG, 02.01.1978 - 4 B 175.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Sollte der Kläger meinen, daß sich im Rahmen der von ihm geschaffenen baurechtswidrigen Verhältnisse durch Änderungen noch etwas "retten" läßt, ist es seine Sache, das vermeintlich genehmigungsfähige Objekt herauszuarbeiten und der Beklagten die entsprechenden Maßnahmen als Ersatzlösung anzubieten (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 14.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer

    Es war, wie das angefochtene Urteil darlegt, nicht Sache des Gerichts, sondern - aus materiellrechtlichen Gründen - Sache des Klägers, eine etwaige Möglichkeit aufzuzeigen, wie dem rechtswidrigen Zustand anders als durch den von der Behörde verlangten vollständigen Abbruch abgeholfen werden könne (vgl. Beschluß vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV B 30.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 26 S. 67 [68] sowie - zur Genehmigung - das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [87 f.]).
  • BVerwG, 21.03.1975 - 4 B 30.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen ist für die dem Beschwerdevorbringen entgegengesetzte Rechtsauffassung auf das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S 86/88) zu verweisen.
  • BVerwG, 19.03.1975 - IV B 134.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Lärmverursachung durch den

    Es ist - grundsätzlich nicht Sache des Beklagten und erst recht nicht der Gerichte, eingehende Überlegungen darüber anzustellen, ob sich dem von der Behörde beanstandeten Zustand auch durch irgendwelche baulichen Änderungen begegnen läßt (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des Senats insbesondere den Beschluß vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV B 101.70 - in Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 9 S. 4 [5], das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88] und den Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 58.72 - in Buchholz 11 Art. 20 Nr. 25 S. 32 [33] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.04.1976 - 4 B 1.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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